Die Suche nach „KI Kennzeichnungspflicht” ist in Deutschland innerhalb eines Jahres von fast null auf rund 2.900 Anfragen pro Monat gestiegen. Der Grund ist ein Datum: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
Viele Unternehmer fragen sich seitdem, ob jeder mit ChatGPT geschriebene Text ein Etikett braucht. Die kurze Antwort: nein. Die Pflicht ist enger, als viele denken, aber an einigen Stellen trifft sie fast jeden Betrieb.
Dieser Beitrag ist eine Orientierung aus der Praxis und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.
1. Wen die Pflicht trifft
Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen:
- Anbieter entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, zum Beispiel OpenAI oder ein Softwarehaus.
- Betreiber setzen ein KI-System beruflich ein. Das sind Sie, sobald Sie KI im Unternehmen nutzen.
Für die meisten Betriebe sind die Betreiberpflichten entscheidend. Rein private Nutzung ist ausgenommen.
2. Chatbots und Telefonassistenten
Wer mit einer KI spricht oder schreibt, muss das wissen. Der Hinweis muss spätestens zu Beginn der ersten Interaktion kommen, klar und gut erkennbar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es für jeden vernünftigen Nutzer ohnehin offensichtlich ist.
In der Praxis heißt das:
- Website-Chat: Ein Satz wie „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten” im Chatfenster, bevor die erste Antwort kommt.
- KI-Telefonassistent: Eine Ansage zu Beginn des Gesprächs.
- Automatische E-Mail-Antworten durch KI: Ein kurzer Hinweis in der Nachricht.
Ein fest programmiertes Kontaktformular mit Auswahlfeldern ist keine KI und braucht keinen Hinweis. Mehr zur Technik steht in unserem Vergleich KI-Telefonagent oder Callcenter.
3. Bilder, Videos und Audio
Die Pflicht greift bei sogenannten Deepfakes: KI-erzeugte oder KI-veränderte Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken könnten.
Kennzeichnen müssen Sie zum Beispiel:
- ein KI-generiertes „Teamfoto” von Personen, die es nicht gibt
- ein Video mit einem KI-Avatar, der wie ein echter Mitarbeiter wirkt
- eine geklonte Stimme in einem Werbespot
Nicht darunter fallen in der Regel erkennbar künstliche Illustrationen, Icons oder abstrakte Grafiken. Der Hinweis gehört direkt an den Inhalt, etwa als Einblendung „KI-generiert” am Bild oder im Video. Eine Erklärung nur auf einer Unterseite reicht dafür nicht.
4. Texte: Blog, Website, Social Media
Hier gibt es die meisten Missverständnisse. Eine Kennzeichnungspflicht für Texte besteht nur, wenn zwei Dinge zusammenkommen:
- Der Text wurde von KI erzeugt oder wesentlich verändert, und
- er wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Und selbst dann entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt.
| Inhalt | Kennzeichnung nötig? |
|---|---|
| Produktbeschreibung mit KI erstellt | In der Regel nein |
| KI-Entwurf, von Ihnen geprüft und freigegeben | Nein, wenn die Prüfung wirklich stattfindet |
| KI-Text ungeprüft als Fachartikel veröffentlicht | Ja |
| Angebot oder E-Mail mit KI formuliert | Nein |
Wichtig ist die Ehrlichkeit an anderer Stelle: Wer einen erfundenen „Redakteur” mit Lebenslauf als Prüfer nennt, täuscht seine Leser. Das ist dann kein Problem der KI-Verordnung mehr, sondern des Wettbewerbsrechts.
5. Was bei Verstößen droht
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten sieht die Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag als Obergrenze.
Realistischer als ein Bußgeld ist für kleine Betriebe die Abmahnung durch Mitbewerber. Ein fehlender Hinweis auf der Website ist für jeden sichtbar und leicht zu belegen.
6. Checkliste für Ihren Betrieb
- Liste aller KI-Werkzeuge im Unternehmen erstellen: Wo entstehen Texte, Bilder, Videos, wo spricht KI mit Kunden?
- Chatbots und Telefonassistenten mit einem klaren Hinweis zu Beginn versehen.
- Täuschend echte KI-Bilder und -Videos direkt am Inhalt kennzeichnen.
- Für KI-Texte einen festen Prüfschritt durch einen Menschen einführen und festhalten, wer verantwortlich ist.
- Eine kurze Seite „KI-Transparenz” anlegen, die erklärt, wo und wie Sie KI einsetzen. Unsere eigene finden Sie hier: KI-Transparenz.
Den Datenschutz müssen Sie zusätzlich beachten. Dazu mehr in DSGVO und KI.
Unsere ehrliche Empfehlung: Machen Sie daraus kein Großprojekt. Für die meisten Betriebe sind es drei Handgriffe: ein Hinweis im Chat, ein Etikett an KI-Bildern von Menschen und ein Mensch, der KI-Texte vor der Veröffentlichung liest. Wir haben genau das auf unserer eigenen Website umgesetzt, es hat einen Nachmittag gedauert.
